Neutrale Einführung
24 Kilates Cannabis Social Club ist ein privater Mitgliederverein mit Sitz in Masquefa, Katalonien. Die Organisation ist zur kollektiven Kultivierung und internen Weitergabe von Cannabis ausschließlich unter ihren eingetragenen Mitgliedern konstituiert und handelt im Rahmen des spanischen Vereinsrechts für Cannabis (LO 1/2002). Der Eintritt und die fortgesetzte Teilnahme am 24 Kilates Cannabis Social Club unterliegen dessen Satzung und internen Regelungen.
Lage und Nachbarschaftskontext
Der Verein hat seinen Sitz in Masquefa, einer Gemeinde in der Comarca Anoia in der Provinz Barcelona. Masquefa besteht aus Wohngebieten und lokalem Gewerbe, das die Stadt und ihre unmittelbare Umgebung versorgt. Die Straßenadresse des Clubs befindet sich in der Carrer Xic de l'Anyé; Besuchen Sie uns unter . Für Mitglieder aus Nachbargemeinden bieten lokale Straßenverbindungen und regionaler öffentlicher Verkehr Zugang nach Masquefa; potenzielle Vertrauenspersonen vereinbaren Treffdetails in der Regel privat.
Über den privaten Verein
24 Kilates Cannabis Social Club ist als nichtkommerzieller privater Verein organisiert. Zweck der Organisation ist die kollektive Erzeugung und interne Weitergabe von Cannabis zum persönlichen Verbrauch der Mitglieder, in Übereinstimmung mit internen Regeln und der Vereinssatzung. Die Leitung erfolgt durch die in der Satzung vorgesehenen Vereinsorgane, die typischerweise eine Mitgliederversammlung und ein gewähltes Leitungsgremium oder einen Vorstand umfassen, das für Verwaltung, Anbauplanung, Buchführung und Einhaltung interner Regeln zuständig ist.
Der Verein führt Mitgliederverzeichnisse und Protokolle von Sitzungen, wie es seine Satzung und einschlägige Verwaltungspraxis erfordern. Aktivitäten und interne Richtlinien sind auf Mitglieder beschränkt und so organisiert, dass ein öffentlicher Zugang oder eine Verteilung an Dritte verhindert wird. Der Verein kann eine Mitgliederobergrenze und interne Zuteilungsverfahren betreiben; sein aktuelles Organisationsmodell sieht bis zu Mitglieder vor.
Aufnahmeverfahren
Die Mitgliedschaft ist eine interne Angelegenheit des 24 Kilates Cannabis Social Club und wird nicht durch öffentliche Anwerbung angeboten. Der Zugang zur Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich durch private Vorstellung und liegt im Ermessen des Clubs. Antragstellende werden gemäß der Vereinssatzung und internen Regeln geprüft; übliche administrative Prüfungen umfassen Identitätsnachweis und Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach den Vereinsbestimmungen. Der Verein beschränkt die Mitgliedschaft gemäß seiner Satzung und den anwendbaren Bestimmungen auf volljährige Personen.
Alle potenziellen Mitglieder müssen die vom Club festgelegten privaten Verfahren einhalten. Der Verein kann ein erstes Gespräch oder eine Vorstellung durch ein bestehendes Mitglied, die Vorlage von Identitätsdokumenten und die Zustimmung zu den internen Regeln und Verhaltensrichtlinien verlangen. Aufnahme, Verlängerung oder Beendigung der Mitgliedschaft sind administrative Maßnahmen, die der Verein gemäß seiner Satzung trifft; die Aufnahme erfolgt nach Ermessen des Clubs. Der Verein betreibt keine öffentliche Rekrutierung oder kommerzielle Vermarktung von Mitgliedschaften.
Die Mitglieder beteiligen sich kollektiv an Entscheidungen zu Anbau- und Verteilungsregelungen, wie in den internen Vorschriften festgelegt. Jeglicher Austausch von Produkt- oder Pflanzenmaterial wird intern verwaltet und dient dem ausdrücklichen Zweck des persönlichen Konsums durch registrierte Mitglieder, im Einklang mit dem nichtkommerziellen Status des Vereins.
- Adresse: Besuchen Sie uns unter
- Telefon: Rufen Sie an unter
- E‑Mail: Erreichen Sie uns unter
- Webseite: Besuchen Sie
- Instagram: Folgen Sie uns auf
Der Verein stellt Kontaktangaben für Korrespondenz und für Vertrauenspersonen zur Verfügung, die im Auftrag potenzieller Mitglieder handeln. Alle Anfragen zu Mitgliedschaft oder Besuchen müssen über private Kanäle erfolgen; der Club akzeptiert keine spontanen Besuche oder öffentliche Bewerbungen. Eintritt und Teilnahme hängen von der Einhaltung der Vereinssatzung und der Entscheidung des Leitungsorgans ab.